Prager Spielautomatenverbot
Im September 2020 beschloss der Prager Stadtrat, alle technischen Glücksspiele in der Hauptstadt zu verbieten. Auch mit einer Lizenz gilt das Verbot, das Spielautomaten betrifft, für alle Orte.
Das für die Stadt geltende Verbot sollte im Jahr 2024 in Kraft treten. Da die längste davon bis zum laufenden Jahr andauert, könnten die Veranstaltungsorte bis zum Ablauf ihrer Lizenzen weiterhin technische Spiele anbieten.
Im Dezember waren die Spielautomaten noch in Betrieb und in Betrieb. Prager Quellen behaupten unterdessen, dass die maschinelle Räumung aus Veranstaltungsorten seit Anfang des Jahres ununterbrochen stattgefunden habe. Einige wenige blieben bis Ende Januar bestehen.
iGB kontaktierte die Abteilung für Glücksspielkontrolle, um eine Bestätigung zu erhalten, dass das Verbot am 1. Januar in Kraft getreten ist. Dies bedeutet, dass Veranstaltungsorte das Spielen an Spielautomaten nicht rechtmäßig anbieten dürfen.
Abteilungsleiter Martin Šabo erwähnte außerdem, dass die Behörden bereits im Jahr 2021 mit der Durchsetzung des Verbots begonnen hätten. Betriebe mit erweiterten Lizenzen konnten in diesem Zeitraum jedoch weiterhin Maschinen betreiben.
Legale und leicht erhältliche Spielautomaten gibt es immer noch in lizenzierten Veranstaltungsorten außerhalb von Prag.
In Prag sind Online-Slots immer noch leicht verfügbar.
Die Beschränkung betrifft ausschließlich landbasierte Slots; Online-Glücksspiele sind weiterhin von Prag aus zugänglich. Doch das gleiche Urteil, das zum Automatenverbot führte, ändert auch die Regeln für Internetspiele.
Online-Glücksspielseiten ohne Lizenz galten früher nur dann als rechtswidrig, wenn sie sich speziell an tschechische Nutzer richteten. Dies wurde inzwischen auf eine landesweit zugängliche Live-Website ohne Lizenz geändert. Am 31. Dezember 2023 tritt diese Änderung in Kraft.
Šabo warnte in der Erklärung gegenüber dem iGB jedoch, dass die Reformen in der Tschechischen Republik hier möglicherweise noch nicht enden würden. Unter Berufung auf ein Amt zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs (ÚOHS) wurde festgestellt, dass der Erlass „nicht ganz im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen zum Wettbewerbsrecht“ stehe.
„Wir können die Möglichkeit nicht ausschließen, dass die verhängten Geldstrafen künftig zu Veränderungen im Betrieb der Glücksspielaktivitäten in Prag führen“, bemerkte Šabo.
Prager Beamte unterbinden weiterhin rechtswidrige Aktivitäten.
Einige Veranstaltungsorte haben trotz der vollständigen Umsetzung des Verbots Maschinen in Betrieb genommen. Dies hat zu Maßnahmen der Prager Zollbeamten geführt.
Bei einer Untersuchung im letzten Monat wurde ein illegal betriebenes Glücksspiellokal in Střížkov in Prag 9 aufgedeckt. Beamte entdeckten, dass sechzehn technisch hochentwickelte Glücksspielgeräte in Betrieb waren.
Neben Bargeld wurden auch technische Geräte im Wert von 1,6 Mio. CK (53.659 £/62.867 €) sowie Schlüssel zum Zurücksetzen von Maschinen beschlagnahmt.
Zollbeamte führten im vergangenen Jahr insgesamt 76 Kontrollen durch und stellten dabei 14 rechtswidrige Standorte fest. Insgesamt wurden 45 Maschinen beschlagnahmt.